10.11.2025

Pressemitteilung der SKG


Stellungnahme der Schweizerischen Kynologischen Gesellschaft SKG zum TierschutzFall in Ramiswil (SO)

Am vergangenen Donnerstag und Freitag hat der Veterinärdienst des Kantons Solothurn in Zusammenarbeit mit der Kantonspolizei den Tierbestand eines Bauernhofs in Ramiswil beschlagnahmt. Dieser Einsatz erfolgte aufgrund zahlreicher Hinweise auf schwere Verstösse gegen das Tierschutzgesetz. 

Was die Einsatzkräfte vor Ort vorfanden, war erschütternd: Über 100 Hunde sowie mehrere Dutzend Pferde und Ziegen lebten unter unzumutbaren Bedingungen. Die Hunde waren in einem so schlechten Gesundheits- und Ernährungszustand, dass sie keine Chance auf Genesung hatten. Mit schwerem Herzen mussten die Behörden viele Tiere vor Ort einschläfern lassen. Diese Entscheidung gehört zu den schwierigsten, die Fachleute treffen müssen, und sie zeigt das Ausmass dieser Tragödie.

Wir bedauern zutiefst, was in Ramiswil geschehen ist. Diese Ereignisse berühren uns sehr.

Wir haben dem Veterinärdienst sofort unsere Hilfe angeboten, falls er zusätzliche Unterstützung im Bereich der Hundehaltung benötigt. Keine der beteiligten Personen war Mitglied der Schweizerischen Kynologischen Gesellschaft, übte eine von uns kontrollierte Zuchtaktivität aus oder hatte einen Hund in unserem Zuchtbuch angemeldet.

Unserer Meinung nach deutet vieles darauf hin, dass eine Person, offenbar getrieben von dem Wunsch, «etwas Gutes» für den Tierschutz zu tun, Hunde angesammelt und vermehrt hat, ohne sich der Konsequenzen und der damit verbundenen immensen Verantwortung bewusst zu sein. Dieses unangemessene Verhalten hat schliesslich zu dieser tragischen Situation geführt.

Die rechtlichen Grundlagen in der Schweiz, um in solchen Fällen einzugreifen, sind grundsätzlich gut. Allerdings weist ihre Umsetzung Schwächen auf. Wir sind daher der Meinung, dass die Veterinärämter als zuständige Vollzugsbehörden gestärkt werden müssen. Eines ist klar: Die Verantwortung für das Geschehene liegt allein bei der betroffenen Person, die dafür zur Rechenschaft gezogen werden muss.

Wir verstehen die Empörung der Bevölkerung über die Einschläferung von mehr als 100 Hunden sehr gut und teilen sie voll und ganz. Da wir jedoch keine Details des Falls kennen, werden wir uns nicht zur Entscheidung des Veterinärdienstes des Kantons Solothurn äussern. Es gibt mehrere mögliche Szenarien, wie ansteckende Krankheiten, extreme Vernachlässigung oder schwerwiegende Verhaltensstörungen (Deprivation), die eine solch drastische Massnahme beeinflussen und rechtfertigen können.

Wie bereits erwähnt, kennen wir die konkreten Grundlagen dieser Entscheidung nicht. Wir sind jedoch überzeugt, dass der Veterinärdienst des Kantons Solothurn diese Entscheidung in gutem Glauben und unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen getroffen hat.

Wir beobachten mit Besorgnis die Entwicklung einer wachsenden Zahl von Organisationen, die dezentrale Auffangstationen im Bereich des Tierschutzes betreiben, die manchmal von Personen geleitet werden, die nicht über eine ausreichende Ausbildung oder Zulassung verfügen. Dies kann solche Situationen begünstigen.

Wir laden alle, die sich für den Tierschutz engagieren, ein, sich an kontrollierte und zertifizierte Organisationen zu wenden und sicherzustellen, dass die Auffangstationen über die erforderlichen Kompetenzen und beruflichen Zulassungen verfügen. Nur so kann verhindert werden, dass Tiere trotz guter Absichten aufgrund von Überlastung oder mangelndem Fachwissen leiden.

Wenn Sie sich über die Seriosität und Zuverlässigkeit einer Tierschutzorganisation nicht sicher sind, können Sie sich an den Schweizer Tierschutz (STS) wenden. Der STS hilft Ihnen, vertrauenswürdige Organisationen zu erkennen und zweifelhafte Einrichtungen zu meiden.

Anhänge:

Kontakt für Medienanfragen:

Schweizerische Kynologische Gesellschaft SKG: info@skg.ch
Kanton Solothurn Medienstelle des Regierungsrates: kommunikation@sk.so.ch
Schweizer Tierschutz STS: sts@tierschutz.com